Seit fast drei Jahren darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Smartphones Asylsuchender auswerten, die sich ohne Pass in Deutschland um Asyl bewerben. Schon als das Gesetz erarbeitet wurde, wurde die Verhältnismäßigkeit der Datenauslesung angezweifelt – unter anderem von der damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten. Nun klagen drei Betroffene vor Verwaltungsgerichten in Berlin, Hannover und Stuttgart gegen die Praxis. Unterstützt werden sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Einer der Kläger ist der 29-jährige Mohammad A., der aus Syrien nach Deutschland geflohen war. Auch sein Handy wurde ausgelesen. Warum, konnte er nicht verstehen – er war schon längst als Geflüchteter in Deutschland anerkannt. „Ich wusste überhaupt nicht, was da genau passiert, man hat mir nichts erklärt. Aber ich hatte Angst, abgeschoben zu werden. Also habe ich ihm das Handy gegeben. Das war, als würde ich mein ganzes Leben über den Tisch reichen“, sagt er laut Pressemitteilung. An seinem Asylstatus änderte die Nachüberprüfung im Jahr 2019 nichts. Die beiden weiteren Klägerinnen sind eine 37-jährige Frau aus Afghanistan und eine 25-Jährige aus Kamerun.
Die Migrationsbehörde wertet die Geräte aus, um Hinweise auf Herkunft und Identität der Asylsuchenden zu bekommen. Zweifel an ihren Angaben sind dafür nicht Voraussetzung, die Datenträgerauslesung kommt schon in Betracht, wenn eine Person keinen gültigen Pass vorzeigen kann. Es muss nicht versucht werden, die Herkunftsangaben durch weniger invasive Mittel wie eine Asylanhörung zu überprüfen.
Bei der Analyse werden etwa die Ländercodes ein- und ausgehender Nachrichten und Anrufe, Geodaten sowie die verwendete Sprache bei Textnachrichten untersucht. Dann steht da beispielsweise: 64 Prozent der getätigten Anrufe des Antragstellers gehen zu Telefonnummern mit tunesischer Vorwahl. 52 Prozent der eingehenden Textnachrichten sind in französischer Sprache verfasst. Aber auch Profilnamen werden ausgewertet, etwa von Google- oder Facebook-Accounts, die auf dem Gerät gefunden werden.
Oftmals bringt die Auswertung keine brauchbaren Ergebnisse
Letztes Jahr hat das Bundesamt 10.116 Datenträger von Erstantragstellern ausgelesen. Etwa 4.600 Mal beantragten Entscheider Zugriff auf diese Auswertungen, davon wurden bis April 2020 etwa 3.400 durch einen Volljuristen freigegeben. Oft bringen diese Auswertungen nichts: 2019 habe es in 58 Prozent der Fälle keine verwertbaren Ergebnisse gegeben, bei 40 Prozent hätte sich die Identität der Antragstellenden bestätigt, in nur zwei Prozent sei sie widerlegt worden.
Die wenigen verwertbaren Ergebnisse lassen zweifeln, ob das Verfahren überhaupt geeignet ist, Anhaltspunkte für Identität und Herkunft zu bekommen. Dafür greift es tief in die Privatsphäre Geflüchteter ein, die sich in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zu dem Land befinden, in dem sie Asyl suchen – und sich deshalb kaum gegen den Eingriff verwehren können.
„Das BAMF missachtet die hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an die der Staat beim Zugriff auf persönliche Daten gebunden ist“, sagt Lea Beckmann, Juristin bei der GFF. Sie koordiniert das Verfahren, bei dem es nicht nur um die drei aktuell Klagenden geht, sondern um Tausende Geflüchtete, die ihre Datenträger herausgeben mussten. Und so soll auch beim Verwaltungsgericht nicht Schluss sein: „Ziel ist, die gesetzliche Grundlage für die Handydatenauswertung vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.“
Offenlegung: Die Autorin dieses Artikels hat als Co-Autorin an der Studie „Das Smartphone, bitte! Digitalisierung von Migrationskontrolle in Deutschland und Europa“ mitgewirkt, die die GFF in Vorbereitung auf die Klageverfahren erstellte.
